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LG Hamburg, 07.03.2008 - 324 O 1015/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch …
Auszug aus LG Hamburg, 07.03.2008 - 324 O 1015/07
Die Wiederholungsgefahr wird durch eine rechtswidrige Erstbegehung indiziert ( BGH, NJW 1994, 1281, 1283 [BGH 08.02.1994 - VI ZR 286/93] ). - BGH, 06.03.2007 - VI ZR 51/06
Personen der Zeitgeschichte & abgestuftes Schutzkonzept - Veröffentlichung von …
Auszug aus LG Hamburg, 07.03.2008 - 324 O 1015/07
Wie der Bundesgerichtshof insbesondere in mehreren Entscheidungen vom 6.3.2007 (u.a. Geschäftsnummern VI ZR 13/06,AfP 2007, 121 ff [BGH 06.03.2007 - VI ZR 13/06] ; VI ZR 51/06,AfP 2007, 208 ff [BGH 06.03.2007 - VI ZR 51/06] ) klargestellt hat, genügt für die Berechtigung zur - einwilligungslosen - Veröffentlichung eines Bildnisses nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG nicht bereits die Tatsache, dass der Abgebildete einen hohen Bekanntheitsgrad hat. - BGH, 06.03.2007 - VI ZR 13/06
Caroline von Monaco - Zum abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG bei …
Auszug aus LG Hamburg, 07.03.2008 - 324 O 1015/07
Wie der Bundesgerichtshof insbesondere in mehreren Entscheidungen vom 6.3.2007 (u.a. Geschäftsnummern VI ZR 13/06,AfP 2007, 121 ff [BGH 06.03.2007 - VI ZR 13/06] ; VI ZR 51/06,AfP 2007, 208 ff [BGH 06.03.2007 - VI ZR 51/06] ) klargestellt hat, genügt für die Berechtigung zur - einwilligungslosen - Veröffentlichung eines Bildnisses nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG nicht bereits die Tatsache, dass der Abgebildete einen hohen Bekanntheitsgrad hat. - OLG Hamburg, 16.08.2007 - 7 W 90/07
Voraussetzungen für die Berechtigung zur einwilligungslosen Veröffentlichung …
Auszug aus LG Hamburg, 07.03.2008 - 324 O 1015/07
In einem vom Kläger betriebenen Verfügungsverfahren, das ebenfalls die Veröffentlichung eines Fotos betraf, das ihn gemeinsam mit J.M. zeigte, hat das Hanseatische Oberlandesgericht nach Zurückweisung des Antrags durch die Kammer auf die sofortige Beschwerde des Klägers mit Beschluss vom 16.8.2007 (Az.: 7 W 90/07 zu 324 O 426/07) die einstweilige Verfügung erlassen und zur Begründung ausgeführt:.